Aviäre Influenza (Geflügelpest / Vogelgrippe):

Die Aviäre Influenza wird häufig auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt. Sie ist eine hochansteckende Viruserkrankung mit schnellem, seuchenhaften Verlauf und meist tödlichem Ausgang. Hochempfänglich für diese Tierseuche sind Hühner, Puten, Enten, Gänse und viele Wildvögelarten. 


Erreger der Aviären Influenza sind einige Subtypen des Influenza-Virus. Diese werden nach zwei bestimmten Oberflächenstrukturen kategorisiert - daher kommt die oft genannte Namensgebung (z.B. H5N1, H5N8, ...). Die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände, den Menschen oder andere Vektoren statt. Wildlebende Wasservögel bilden ein natürliches Erregerreservoir und sind daher in Zeiten mit erhöhtem Risiko eine große Gefahr für den eigenen Geflügel-Bestand. 


Die Symptome der Krankheit reichen von schwerer Atemnot über grünlich wässrigen Durchfall, dramatische Abnahme der Legeleistung bis zu allgemeiner hochgradiger Mattigkeit und FIeber. Auch nervale Symptome wie Schiefhalten und Verdrehen des Kopfes können auftreten. 


Aktuell ist wieder ein erhöhtes Risiko eines Krankheitsausbruchs in ganz Österreich gegeben! Der Schutz der Tiere ist daher sehr wichtig!



Verpflichtende Schutzmaßnahmen:


Gemäß Geflügelpestverordnung gelten derzeit in ganz Österreich verpflichtende Schutzmaßnahmen für alle Hühnerhaltungen. Die Stallpflicht gilt nur für einige genau definierte Gebiete und nur für Haltungen mit >50 Tieren. Die anderen folgenden Schutzmaßnahmen sind auch für alle Hobby- und Kleinhaltungen (<50 Tiere) verpflichtend!


  • Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel (z.B. Hühner und Puten) getrennt gehalten werden.
  • Geflügel ist vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) ODER die
    Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall/unter einem Unterstand erfolgen.

  • Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem
    Wildvögel Zugang haben, erfolgen.

  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit
    besonderer Sorgfalt zu erfolgen.


Im Zusammenhang mit der gefährlichen Lage betreffend der Geflügelpest, wollen wir darauf aufmerksam machen, dass laut Geflügelpestverordnung jede Haltung von Geflügel binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist. Das betrifft auch Kleinsthaltungen ab einem Huhn. 


Geflügelhaltungen mit >350 Tieren fallen außerdem in den Bereich der Geflügelhygieneverordnung. Haben Sie z.B. eine Legehennenherde mit mehr als 350 Tieren, brauchen Sie u.a. einen vertraglich festgelegten Betreuungstierarzt, vierteljährliche Salmonellenkontrollen, jährliche Betriebskontrollen.



Die Aviäre Influenza ist anzeigepflichtig! Das Betrifft auch den Verdacht eines Krankheitsausbruchs. Gemäß Tierseuchengesetz und Geflügelpestverordnung muss der Verdacht auf Geflügelpest bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. 



Empfohlene Schutzmaßnahmen:


Folgende Schutzmaßnahmen sind nicht gesetzlich verpflichtend, werden aber von den Behörden dringend empfohlen:


  • Kontaktieren Sie Ihre Tierärztin/Tierarzt, wenn Ihre Tiere nicht gesund erscheinen
  • Achten Sie beim Kauf von Tieren auf Krankheitsanzeichen.

  • Halten Sie zugekaufte Tiere die ersten zwei Wochen strikt getrennt von Ihren Tieren (Quarantäne)
    und verwenden Sie bei deren Betreuung gesonderte Kleidung/Schuhwerk/Gegenstände.

  • Beschränken Sie den Zutritt zu Ihren Tieren auf Personen, die unbedingt notwendig sind.

  • Wechseln Sie vor und nach Betreten Ihrer Tierhaltung strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung
    sowie zwischen Straßen- und Stallschuhwerk.

  • Waschen und desinfizieren Sie sich vor dem Betreten Ihrer Tierhaltung die Hände.

  • Reinigen und desinfizieren Sie Gegenstände vor dem Einbringen in Ihre Tierhaltung.

  • Lagern Sie Futter und Einstreu geschützt vor Wildvögeln.



Rechtlicher Hinweis: Dieser Blog-Post erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne jegliche Gewähr. Quelle des Textes ist ein Infoblatt der AGES und des QGV. Mehr Informationen zur Aviären Influenza und zur aktuellen Lage finden Sie auf der Website der AGES.